kannten Gemeinderathsbeschlusses die Aufstellung von Schankbuden auf dem Karl Ludwigs Platze während der Marktzeit bewilligt habe. Als der Gemeinderath beschloß besagte Aufstellung nicht zu gestatten wurde geltend gemacht, daß seitens der Marktfiranten kein Gesuch vorliege und sonach bei dem Umstande als die umliegenden Wirthe ohnehin das Nöthige besorgen können, ein Bedürfniß zur Aufstellung von Schankbuden nicht nachgewiesen erscheine, was auch die Wirthe bewogen habe, sich um besagte Aufstellung nicht zu bewerben. Bei Beginn des Marktes aber zeigte es sich, daß bei dem Umstande als es sehr heiß und kein Trinkwasser vorhanden war, die Aufstellung von Schankbuden thatsächlich ein Bedürfniß sei, in Folge dessen auch über 30 Markt-
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