Ratsprotokoll vom 30. April 1886

will daß einer zugelassen werde, so soll die Wirths-Commune als solche am Marktplatze ausschänken, daß heute kein Gesuch seitens der MarktFieranten vorliege sei nicht maßgebend, wenn es auf dieses ankommt, so werde ein solches Gesuch kommen und zwar mit den Unterschriften aller Fieranten. Herr G.R. Josef Peyrl erwiedert, maßgebend seien hier nur die Marktfieranten von diesen aber liege heute thatsächlich nichts vor, wenn ein solches Ansuchen einlangen wird, so werde hierüber neuerlich verhandelt. An Getränken sei am Marktplatze keine Noth, die umliegenden Restaurationen schicken ohnehin ihre Leute hinauf und besorgen den Markt-Fieranten alles was sie verlangen. Ein Körper wie die Wirths-Commune, welche 5000 fl Verzehrungssteuer

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