Ratsprotokoll vom 30. April 1886

stand mit dem Bemerken zur Anzeige gebracht, daß die gefertigte Stadtgemeinde-Vorstehung in marktpolizeilicher und gewerbsbehördlicher Beziehung keinen Anstand erheben würde, wenn von Seite des löblichen Gemeinderathes bewilligt werden sollte, daß während der Marktdauer auf besagtem Platze eine oder auch mehrere Buden zur Verabreichung kalter Speisen und Getränke seitens hiezu berechtigter Gewerbsleute gegen Entrichtung des entsprechenden Platzgeldes zur Aufstellung gelangen dürfen. Stadtgemeinde Vorstehung Steyr am 23. April 1886. Der Bürgermeister kaiserl. Rath Georg Pointner. Der Sections Antrag lautet: Indem zur Aufstellung von Buden oder Restaurationen

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