Ratsprotokoll vom 4. April 1886

IV. Section für Cultus-, Unterrichts- und Humanitätswesen bestehend aus 6 Mitgliedern und zwar den Herren: Brandl Friedrich Göppl Emil Mayr Anton Olbrich Hugo Peyrl Josef Tomitz Franz Etwaige Einwendungen gegen obige Zusammensetzung der Sectionen bitte ich sofort vorzubringen, weil hierüber gemäß §. 4 der GeschäftsOrdnung der Gemeinderath zu entscheiden hat. Es macht Niemand eine Einwendung. Nach §. 6 der Geschäfts-Ordnung haben die Mitglieder einer jeden Section aus ihrer Mitte einen Obmann und einen Obmann-

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