Beschluss einstimmig nach Antrag. - Z. 3693 3. Amtsbericht. Das Amt erlaubt sich hiemit zu berichten, daß Einwendungen gegen die Giltigkeit sämmtlicher, diesjähriger Gemeinderaths-Neuund Ergänzungswahlen nach Verlauf der gemäß §. 38 des Gemeinde-Statutes für Steyr bestimmten achttägigen Reclamationsfrist nicht eingebracht worden sind. Steyr am 28. März 1886. Der Secretär Hähnel. Der Antrag der Section lautet: Die von den betreffenden Wahlcommissionen übergebenen Wahlakte der am 15., 17., 19. März 1886 stattgefundenen Gemeinderathswahlen werden von der Rechts-Section im versiegelten Zustande übernommen, jeder einzelne Wahlakt nach §. 38 des Gemeindestatutes der Prüfung unterzogen, und wird nun das Resultat derselben dem löblichen Gemein-
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2