Standpunkte aus verpflichtet Wasser zu beschaffen. Der Herr Vorsitzende führt in längerer Rede aus, daß diesbezüglich in Steyr die Verhältnisse anders liegen. Von altersher bestehen die Brunnengemeinden welche unter sich die Kosten als Brunnengeld aufbringen, würden dies die Brunnengemeinden nicht thun, so müßte es die Gemeinde thun, was aber eine bedeutende Erhöhung der Gemeinde Umlage zur Folge hätte. Bezüglich der Abgabe des Uiberwassers vom Exjesuitengebäude müßten die Bezugsberechtigten, welche eben zur Herstellung der in Rede stehenden Wasserleitung beigetragen haben gefragt werden, daher der Sectionsantrag wonach eine Local-Commission unter Zuziehung sämmtlicher Interes-
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2