Ratsprotokoll vom 12. Februar 1886

resp. Präsentations-Recht ausschließlich zu. Der Stiftungsgenuss für die Dienstboten ist lebenslänglich, nur für den Fall, als ein mit einer solchen Prämie betheilter Dienstbote durch Erbschaft oder in irgend einer Weise in günstigere Vermögensverhältnisse gelangen sollte, so soll über Antrag des hochwürdigen Stadtpfarramtes und der Gemeinde-Vorstehung die Pfründe eingezogen, und anderseits verliehen werden." Frau Katarina Amtmann ist am 23. März 1878 gestorben, und es hat der Universalerbe Herr Franz Amtmann laut der von der Abhandlungsbehörde genehmigten Cessions- und Confiscations-Urkunde vom 24. Februar 1879 im Sinne der obigen Testamentsbestimmung die für die Eheleute Franz und Katarina Amtmann auf dem Hause N. 106 in der Stadt aus den Cessionen vom 1. Septbr. 1854, 31. Dezbr. 1864, und 3. Jänner 1870 haftenden Forderungen pr 420 f., 1680 f. und 1050 f. zusammen: 3150 f sammt Zinsen an die Franz u. Katarina Amtmann’sche Dienstbotenstiftung in Steyr eigenthümlich abgetreten, und wurden auf Grund der obbezogenen Urkunden zufolge Bescheides des k. k. Kreisgerichtes Steyr vom 27. Mai 1879. Z. 1264, die obgenannten Hypothekarforderungen zu Gunsten der Franz und Katarina Amtmann’schen Dienstbotenstiftung bei dem im Grundbuch der Katastergemeinde Steyr

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