Nach Ableben eines von uns beiden haben von den Interessen hievon auf Lebensdauer zu erhalten: Rosine Reindl, Seilermeisterstochter von Aschban derzeit bedienstet in Wien, welche meine Schwägerin, beziehungsweise meine Stiefschwester von mir Katarina Amtmann ist, jährlich 200 f, sage zweihundert Gulden Ö.W. Dann unsere Firmpathin Theresia Englisch, ebenfalls derzeit in Wien bedienstet, auf Lebensdauer 100 f, sage einhundert Gulden Ö.W., und die weiteren Interessen pr 200 f hat der überlebende Ehetheil auf Lebensdauer zu beziehen. Bei dem Umstande, als diese Dienstbotenstiftung für 10 alte fleißige oder arbeitsunfähige Dienstboten mit je jährlich 50 f bestimmt ist, so haben für den Fall des Ablebens der Rosine Reindl vier Stiftungsprämien, nach dem Tode der Theresia Englisch zwei Stiftungsprämien mit jährlich 50 f - und nach dem Ableben von uns beiden ebenfalls vier Stiftungsprämien für Dienstboten ins Leben zu treten, deren Verleihungsrecht dem löbl. Gemeinderat in Einvernehmen mit dem hochwürd. Stadtpfarramt Steyr zusteht. Nur für den Fall, als vor dem Ableben von uns beider in Folge früheren Todfalls der Rosine Reindl oder der Theresia Englisch Stiftungsprämien zu verleihen wären, so steht hiezu dem überlebenden Ehetheil das Verleihungsrecht
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