Bewilligung zur Erbauung eines Schäfterei Gebäudes und eines dazu gehörenden Maschinenhauses auf dem freien Platze im Eysnfeld gegenüber dem jetzigen Schäfter-Depots eingeschritten. Die Bauausführung unterliegt keinem Anstande, sobald der Gemeinderath die Verbauung eines für das Maschinenhaus erforderlichen Streifens von der seinerzeit als Strassengrund ausgeschiedenen Parzelle N°. 1325/4 bewilligt, weswegen der Akt dem löblichen Gemeinderathe in Vorlage gebracht werden mußte. Die Section beantragt die in Rede stehende Bewilligung zu ertheilen, nachdem
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