le einer Feuersgefahr, ohne daß hiedurch etwa die Verpflichtung die Gänge mittelst Gas zu beleuchten behoben würde. Zur Bestreitung dieser Beheitzungs- und Beleuchtungskosten wird dem Unternehmer zufolge Sitzungsbeschlusses des Gemeinderathes der Stadt Steyr vom 12. Februar 1886 eine Subvention aus der Stadtcasse im Betrage von 600 fl (Sechshundert Gulden) zahlbar in monatlichen Raten á 100 fl nachhinein verabfolgt. Die nöthigen Reparaturen an den Beheitzungs- und BeleuchtungsObjekten hat der Unternehmer zu bestreiten. Steyr am 8. Februar 1886. Der Stadt Secretär Fritz Hähnel. Die Section beantragt das Theater für die Saison 1886/87 mit der vom Amte vorgeschlagenen Abänderung des §. 9 der
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