Ratsprotokoll vom 12. Februar 1886

die öffentlichen Brunnen und Wasser-Reservoirs in Ennsdorf eingeschritten. Nach eingehender Prüfung der Sachlage stellt die Section folgenden Antrag: Die verschiedenen Brunnengemeinden dieser Stadt stehen jede für sich unter eigener Verwaltung und werden die jährlichen Erhaltungskosten für Brunnenleitung in herkömmlicher Weise von den incorporirten Hausbesitzern getragen; es kann daher auf Gewährung des vorliegenden Ansuchens der Brunnengemeinde Ennsdorf um einen Beitrag von 500 fl aus der Stadtcasse umso weniger angetragen werden, als mit der Bewilligung der nachgesuchten Subvention ein Präjudiz gegenüber den übrigen

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