Ratsprotokoll vom 15. Jänner 1886

wieder den Vorsitz. 3. In Angelegenheit der in der Gemeinderaths Sitzung vom 2. Oktob. 1884 beschlossenen Revision der Bauordnung ist vom hochlöbl. ob. oest. Landes Ausschuss folgender Erlass herabgelangt: Z. 16550. An die Stadtgemeinde Vorsteh. Steyr Zufolge der unterm 12. Dezember d. Js. Z. 13059 anher erstatteten Aeusserung ist die Stadtgemeinde Vorstehung Steyr der Ansicht, daß der von der Stadtgemeinde Wels ausgearbeitete Entwurf einer neuen Bauordnung für die Städte Linz, Steyr und Wels vor der Berathung seitens des hohen Landtages in einer nach Linz einzuberufenden Sitzung von den hiezu bevollmächtigten Verwaltungs- und Baubeamten gemeinsam zu berathen und einheitlich zu stilisiren, dieser Entwurf sodann von den 3 Gemeinde Vertretungen zu genehmigen und in einer gemeinsamen Petition an den hohen Landtag zur verfassungsmäs-

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