schlussfähigkeit, erklärt die Sitzung für eröffnet, ersucht zu Verifikatoren für das heutige Sitzungs-Protokoll die Herren G. R. Leopold Huber und Franz Jäger v. Waldau und erstattet sodann folgende Mittheilungen. a. Vom hochlöblichen ob. ö. Landes Ausschusse ist folgender Erlass herabgelangt: Z 16882. An die Stadtgemeinde Vorstehung Steyr Der Landes Ausschuss genehmiget die vom Gemeinderathe der Stadt Steyr in der Sitzung am 4. Dezember 1885 gefassten Beschlüsse, zur theilweisen Deckung der Erfordernisse der genannten Stadtgemeinde im Jahre 1886 eine 40 % Umlage auf die direkten Steuern mit Einrechnung der Zuschläge zur Erwerb- und Einkommensteuer, eine Verbrauchsumlage von 2 fl pr. Hektoliter gebrannter geistiger Flüssigkeiten und einen 30 % Zuschlag zur Verzehrungssteuer vom Weine
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