Ratsprotokoll vom 15. Jänner 1886

hätte die noch in Kraft befindliche Strassen Reinigungs und Sicherheits Ordnung vom 29. Mai 1847 zu gelten, wonach die Hauseigenthümer verpflichtet sind für die Reinhaltung der Fußwege und Trottoirs längs ihres an eine öffentliche Strasse oder Gasse angrenzenden Besitzes Sorge zu tragen. Nachdem einige Bestimmungen der besagten Ordnung einer zeitgemässen Abänderung bedürftig erscheinen, beantragt die Section: Der löbliche Gemeinderath möge ein Comité mit der Revision der Strassen Reinigungs und Sicherheits Ordnung betrauen. Herr G. R. Anton Mayr empfiehlt namentlich der Reinigung der öffentlichen Stiegen ein besonderes Augenmerk zuzuwenden so z. B. der Frauenstiege und der Lechnerstiege welche beiden Stiegen von vielen Arbeitern

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