Ratsprotokoll vom 15. Jänner 1886

zipiell nichts im Wege stehen dürfte, die speziellen Wünsche zu berücksichtigen, so bleibt es jeder der 3 Stadtgemeinde Vorstehungen unverwehrt, für sich allein den Entwurf einer nur für ihr eigenes Gemeindegebieth zu beschliessenden Bauordnung unmittelbar bei dem hohen Landtage zu überreichen. Die Stadtgemeinde Vorstehung Wels wird hievon unter Einem verständigt. Vom oö. Landes Ausschusse Linz am 16. Dezember 1885 Der Landeshauptmann L. Achleuthner Abt. Nach Anschauung des Amtes möge nun der löbliche Gemeinderath Beschluss fassen ob die Revision der Bauordnung im Einvernehmen mit Linz und Wels zu erfolgen habe, oder ob um Erlassung einer eigenen Bauordnung für die Stadt Steyr petitionirt werden soll. Im letzteren Falle, welcher vom Amt empfohlen wird, wäre das

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