Raths-Protokoll aufgenommen am 15. Jänner 1886 über die diesjährige I. ordentliche Sitzung des Gemeinderathes der k.k. l.f. Stadt Steyr. Gegenwärtige Der Vorsitzende Herr Bürgermeister Kaiserl. Rath Georg Pointner. Der Herr Vicebürgermeister Leopold Putz. Die Herren Gemeinderäthe: Anzengruber Leopold Klein Wilhelm Breselmeyr Franz Landsiedl Anton Gschaider Gustav Mayr Anton Haller Josef Perz Mathias Huber Leopold Redl Johann Jäger Franz v. Waldau Tomitz Franz Kautsch Jakob Turek Josef Der Schriftführer Herr Stadt Secretär Fritz Hähnel. Entschuldigt sind die Herren G. R. Brandl Friedrich und Hugo Olbrich, erkrankt ist Herr G. R. Mayr Johann und im
Landtag sind die Herren G.R. Dr. Johann Hochhauser und Anton Jäger v. Waldau Tagesordnung I. Section. 1. (in vertraulicher Sitzung) Amtsbericht in Personal Angelegenheit. 2. Recurs des Herrn Leopold Bumsenberger gegen eine Entscheidung der Stadtgemeinde Vorstehung Steyr 3. Erlass des hohen o.ö. Landes Ausschusses und Amtsbericht in Betreff Revision der Bauordnung für Steyr. 4. Amtsbericht pcto Säuberung der Trottoirs und Fußwege. II. Section. 5. Gesuch des Herrn Karl Huber um Verlängerung des Pachtvertrages hinsichtlich des städt. Haft- und Ländgefälles auf weitere drei Jahre.
6. Amtsbericht über die Bierausfuhr im Jahre 1885 und pcto Weisung wegen Abfindung mit den Bräuern Herrn Karr und Franz Jäger von Waldau. 7. Gesuch pcto anderweitiger Vermiethung des Gewölbes N°. 1 beim Bürgerspital. III. Section. 8. Zuschrift des k.k. Stadtschulrathes wegen Beseitigung des Gesträuches an der Nordostseite des Schulgebäudes der Stadtmädchenschule in der Berggasse. IV. Section 9. Verleihung der Alois Zweithurnschen Stiftungs Interessen pro 1886 10. Gesuch der Lehrerin für Französische Sprache an der Mädchenbürgerschule um Wiederzuerkennung eines Quartiergeldbeitrages. Beginn der Sitzung 5 Uhr Nachmittags. Der Herr Vorsitzende constatirt die Be-
schlussfähigkeit, erklärt die Sitzung für eröffnet, ersucht zu Verifikatoren für das heutige Sitzungs-Protokoll die Herren G. R. Leopold Huber und Franz Jäger v. Waldau und erstattet sodann folgende Mittheilungen. a. Vom hochlöblichen ob. ö. Landes Ausschusse ist folgender Erlass herabgelangt: Z 16882. An die Stadtgemeinde Vorstehung Steyr Der Landes Ausschuss genehmiget die vom Gemeinderathe der Stadt Steyr in der Sitzung am 4. Dezember 1885 gefassten Beschlüsse, zur theilweisen Deckung der Erfordernisse der genannten Stadtgemeinde im Jahre 1886 eine 40 % Umlage auf die direkten Steuern mit Einrechnung der Zuschläge zur Erwerb- und Einkommensteuer, eine Verbrauchsumlage von 2 fl pr. Hektoliter gebrannter geistiger Flüssigkeiten und einen 30 % Zuschlag zur Verzehrungssteuer vom Weine
Obstmoste und Fleische einzuheben, nachdem den gesetzlichen Vorschriften entsprochen worden ist und keine Erinnerungen eingebracht worden sind. Gemäß § 50 Punkt 3 des Statutes für die Stadtgemeinde Steyr vom 18. Jänner 1867 Gesetz- und Verordnungs Blatt N°. 8. und Landesgesetzes vom 20. Dezember 1881, Gesetz und Verordnungsblatt N°. 1 ex 1882, darf durch die Umlage auf Bier und gebrannte geistige Flüssigkeiten, sowie durch den Zuschlag zur Verzehrungssteuer bloß der Verbrauch im Gemeindegebiethe und nicht die Produktion und der Handelsverkehr getroffen werden. Die erfolgte Genehmigung dieser Umlagen respective dieses Zuschlages ist in der Gemeinde zu verlautbaren. Die mit dem Berichte vom 18.
Dezember 1885 Z. 12663 vorgelegten Akten folgen in der Anlage zurück. Vom oö. Landes Ausschusse Linz am 29. Dez. 1885 Der Landeshauptmann L. Achleuthner Abt. Wird zur Kenntnis genommen und hat das Amt die Verlautbarung zu veranlassen. - Z 821 b. Laut Amtsbericht betrug im Jahre 1883 der Bierverbrauch in Steyr 21617 Hektol. 55 Liter, welcher Consum einen Umlagenertrag pr 13970 fl 76 xr ergab. Hievon kommen abzurechnen die 2% Perceptions Gebühren mit 251 fl14 x, bleibt sodann ein Reinertrag von 12719 fl 62 xr, das sind um 2631 fl 21 1/2 xr weniger als im Jahre 1884 und um 895 fl 09 r weniger als im Jahre 1883 Wird zur Kenntniß genommen und wurden die PerceptionsGebühren einstimmig bewilligt. - Z. 824
c. Laut Amtsbericht betrug im Jahre 1885 der Ertrag der Verbrauchsumlage für gebrannte geistige Flüssigkeiten 858 fl 65 xr. Hievon kommen ab die Perceptionskosten mit 23 fl 23 1/2 xr verbleibt also ein Reinerträgniss pr 835 fl 41 1/2 xr das sind um 100 fl 57 1/2 x weniger als im Jahre 1884 und um 363 fl 96 xr weniger als im Jahre 1883. Wird zur Kenntniß genommen und werden die Perceptionskosten einstimmig bewilligt. - Z 825. I. Section Referent: Sections Obmann Stellvertreter Herr G. R. Wilhelm Klein. 1. (In vertraulicher Sitzung) Wird über Antrag der Section der bisher mit dem Amte eines städtischen Cassiers provisorisch betraute Herr Johann Paarfusser vom 1. Jänner l. Js. ab, unter Vorrückung in die IX. Rangsclasse in definitiver Eigenschaft zum Stadt Cassier einstimmig ernannt, in welcher Eigenschaft er eine Dienstes Caution
im Betrage von 1000 fl zu leisten hat. - Z. 1 Praes. Herr G. R. Josef Peyrl erscheint und nimmt seinen Sitz ein: Der Herr Bürgermeister übergibt den Vorsitz an den Herrn Vicebürgermeister. 2. Uiber Recurs des Leopold Bumsenberger Tändler in der Enge gegen den abweislichen Bescheid, womit ihm die Aufstellung von Schutzkästen vor seinem Gewölbe verweigert wurde beantragt die Section: Es sei dem Recurse im Sinne des § 32 der noch giltigen Strassen-Reinigungs- und Sicherheits Ordnung vom 29. Mai 1847 unter der Bedingung stattzugeben, daß seine Auslage nicht über 6 Zoll vor der Hausfront vorstehe. Beschluß einstimmig nach Antrag. - Z 13422 ex 1883 Der Herr Bürgermeister übernimmt
wieder den Vorsitz. 3. In Angelegenheit der in der Gemeinderaths Sitzung vom 2. Oktob. 1884 beschlossenen Revision der Bauordnung ist vom hochlöbl. ob. oest. Landes Ausschuss folgender Erlass herabgelangt: Z. 16550. An die Stadtgemeinde Vorsteh. Steyr Zufolge der unterm 12. Dezember d. Js. Z. 13059 anher erstatteten Aeusserung ist die Stadtgemeinde Vorstehung Steyr der Ansicht, daß der von der Stadtgemeinde Wels ausgearbeitete Entwurf einer neuen Bauordnung für die Städte Linz, Steyr und Wels vor der Berathung seitens des hohen Landtages in einer nach Linz einzuberufenden Sitzung von den hiezu bevollmächtigten Verwaltungs- und Baubeamten gemeinsam zu berathen und einheitlich zu stilisiren, dieser Entwurf sodann von den 3 Gemeinde Vertretungen zu genehmigen und in einer gemeinsamen Petition an den hohen Landtag zur verfassungsmäs-
sigen Behandlung vorzulegen wäre. Indem der Landes Ausschuß diese Aeusserung zur Kenntniß nimmt, wird die Stadtgemeinde Vorstehung Steyr unter Rückschluß der Beilagen erwidert, daß auch nach hierortiger Ansicht der angestrebte Zweck einer einheitlichen Bauordnung nur bei Einhaltung des angedeuteten gemeinschaftlichen Vorganges zu erreichen sein wird, und daß der Landes Ausschuss gar nicht in der Lage wäre, bei dem hohen Landtage den Antrag zu stellen, daß auf Grund des von der Stadtgemeinde Wels allein vorgelegten Gesetzentwurfes eine auch für die Städte Linz und Steyr wirksame neue Bauordnung zu erlassen wäre. Da übrigens die Möglichkeit nicht ausgeschlossen ist, daß hinsichtlich der baulichen Entwicklung jeder der 3 Städte eine nicht auszugleichende Verschiedenartigkeit der Bedürfnisse besteht, und da prin-
zipiell nichts im Wege stehen dürfte, die speziellen Wünsche zu berücksichtigen, so bleibt es jeder der 3 Stadtgemeinde Vorstehungen unverwehrt, für sich allein den Entwurf einer nur für ihr eigenes Gemeindegebieth zu beschliessenden Bauordnung unmittelbar bei dem hohen Landtage zu überreichen. Die Stadtgemeinde Vorstehung Wels wird hievon unter Einem verständigt. Vom oö. Landes Ausschusse Linz am 16. Dezember 1885 Der Landeshauptmann L. Achleuthner Abt. Nach Anschauung des Amtes möge nun der löbliche Gemeinderath Beschluss fassen ob die Revision der Bauordnung im Einvernehmen mit Linz und Wels zu erfolgen habe, oder ob um Erlassung einer eigenen Bauordnung für die Stadt Steyr petitionirt werden soll. Im letzteren Falle, welcher vom Amt empfohlen wird, wäre das
Amt zu beauftragen im Einvernehmen mit der Bausection den Entwurf einer Bauordnung für Steyr auszuarbeiten und binnen 4 Monaten dem löblichen Gemeinderathe in Vorlage zu bringen. Die Section beantragt: Der löbliche Gemeinderath wolle beschliessen, für die Stadtgemeinde Steyr eine neue Bauordnung entsprechend den hiesigen Verhältnissen zu entwerfen und hiemit ein Comité zu betrauen, welches binnen drei Monaten den Entwurf in Vorlage zu bringen hat. Herr G.R. Jakob Kautsch befürwortet den Sectionsantrag und stellt den Zusatzantrag in das Comité 2 Herren von der Rechtssection, 2. Herren von der Bausection die Herren Stadt Secretär und Stadt Ingenieur und als Vorsitzenden den Herrn Bürgermeister zu wählen, so daß das Comité aus fol-
genden Herren bestehe: Anton Jäger v. Waldau, Wilhelm Klein, Johann Redl, Josef Haller, Fritz Hähnel, Johann Bogacky und als Vorsitzenden Herrn Bürgermeister kaiserl. Rath Georg Pointner. Wird einstimmig zum Beschlusse erhoben. - Z 432 4. Laut Amtsbericht wurde beim Bau Rapport am 10. l. Mts. die Frage aufgeworfen ob die Herren Hausbesitzer zur Reinhaltung der Fußwege und Trottoirs ausser in der Länge ihrer Häuser auch längs ihrer an eine öffentliche Gasse oder Strasse angrenzenden Besitzthümer verpflichtet sind, weil von vielen Hausbesitzern eine derartige Reinhaltung der Fußwege entweder gänzlich unter- lassen oder nur direkte vor dem Hause oder der Hausthüre besorgt wird. Als diesbezügliches Normale
hätte die noch in Kraft befindliche Strassen Reinigungs und Sicherheits Ordnung vom 29. Mai 1847 zu gelten, wonach die Hauseigenthümer verpflichtet sind für die Reinhaltung der Fußwege und Trottoirs längs ihres an eine öffentliche Strasse oder Gasse angrenzenden Besitzes Sorge zu tragen. Nachdem einige Bestimmungen der besagten Ordnung einer zeitgemässen Abänderung bedürftig erscheinen, beantragt die Section: Der löbliche Gemeinderath möge ein Comité mit der Revision der Strassen Reinigungs und Sicherheits Ordnung betrauen. Herr G. R. Anton Mayr empfiehlt namentlich der Reinigung der öffentlichen Stiegen ein besonderes Augenmerk zuzuwenden so z. B. der Frauenstiege und der Lechnerstiege welche beiden Stiegen von vielen Arbeitern
passirt werden müssen. Herr G.R. Josef Haller sagt, daß der Herr Stadt Ingenieur ohnehin immer die Stiegen zuerst reinigen läßt. Herr G. R. Jakob Kautsch meint, daß es sich dermalen um die rechtliche Frage handelt wer zur Reinigung verpflichtet ist. Herr G. R. Wilhelm Klein, sagt diese Frage soll eben durch die Revision der Reinigungsordnung zeitgemäß geregelt werden. Herr G. R. Mathias Perz meint man müsse eben hiebei örtliche Verhältnisse berücksichtigen, wenn z. B. in der Enge der Schnee von den Trottoirs weggekehrt werde so bilden sich auf der Strasse solche Haufen, daß hiedurch der Verkehr gehindert werde. Der Herr Vorsitzende sagt, daß der
Schnee dort wo Verkehr ist ohnehin seitens der Gemeinde weggeführt werde nur könne dies bei sehr starken Schneefall nicht sofort geschehen weil die Mitteln der Gemeinde hiezu nicht ausreichen. Es frägt sich eben inwieferne die Hausherrn mithelfen sollen, gewiß aber könne nicht geduldet werden, daß der Schnee aus den Hofräumen einfach auf die Strasse geworfen werde. Herr G.R. Josef Peyrl befürwortet eine zeitgemässe Abänderung der Reinigungs Ordnung. Herr G. R. Franz Tomitz, anerkennt die Leistungen des städtischen Bauamtes, welches am vergangenen Sonntag schon um 5 Uhr Früh am Platze war um wenigstens die wichtigsten Verkehrswege frei zu machen, was auch allgemein anerkannt wurde.
Herr G. R. Jakob Kautsch stellt zum Sectionsantrag den Zusatzantrag es sei mit der Revision der Reinigungsordnung dasselbe Comité zu betrauen welches mit der Revision der Bauordnung betraut worden ist. Hierauf wird der Sectionsantrag mit dem Zusatzantrag des Herrn G. R. Jakob Kautsch einstimmig zum Beschlusse erhoben. - Z. 668 II. Section. Referent: Sections Obmann Herr G. R. Leopold Huber. 5. Der am 1. Februar 1883 mit Herrn Karl Huber auf 3 Jahre geschlossene Pachtvertrag bezüglich des städt. Haft und Ländegefälles läuft demnächst ab. Herr Karl Huber hat nun um Erneuerung dieses Vertrages auf weitere 3 Jahre gegen einen jährlichen Pachtzins von 30 fl angesucht.
Die Section empfiehlt die Annahme dieses Ansuchens. Beschluss einstimmig nach Antrag Zahl 351 Herr G.R. Franz Jäger v. Waldau verlässt den Saal. 6. Wird über Sectionsantrag der Ausweis über das im Jahre 1885 aus dem Stadtgebiethe ausgeführte Bier zur Kenntniß genommen und einstimmig beschlossen dem Herrn Franz Jäger v. Waldau für seinen Ausschank im Märzenkeller während des ganzen Jahres und dem Herrn Karl Jäger v. Waldau für seinen Ausschank im Märzenkeller während der besseren Jahreszeit, wie bisher monatlich die Verbrauchsumlage für je 28 Hectoliter rückzuvergüten. - Z. 420
7. Herr Alois Niederreiter hat angesucht daß er das im Bürgerspitale gemiethete Gewölbe No. 1 an Herrn Wenzl Rehberger Korbflechter abtreten könne. Die Sektion beartragt besagtes Gewölbe an Herrn Wenzl Rehberger gegen einen Jahreszins von 130 fl auf drei Jahre zu vermiethen. Beschluß einstimmig nach Antrag. Z 603. III. Section. Referent: Sections Obmann Herr Gemeinderath Johann Redl. 8. Über Ansuchen des k.k. Stadtschulrathes beantragt die Sektion die Beseitigung der Gesträuche an der Nordostseite des Mädchen-Schulgebäudes in der Berggasse und Herstellung eines Trottoirs daselbst durch Anschotterung und Einfassung mit Randsteinen. Herr Gemeinderath Leopold Huber sagt, wenn daß Gesträuch entfernt werde, beantrage er, daß diese Gebäudefront gereinigt werde. Man habe eben seinerzeit das Gesträuch dorthin gepflanzt um die unschöne Seite des Gebäudes zu verdecken. Herr Gemeinderath Redl
stimmt Herrn Vorredner bei und beantragt, ferners, daß an besagter Front auch eine Dachrinne anzubringen sei, der Herr Ingenieur möge beim Baurapport einen Voranschlag hierüber vorlegen. Hierauf wird der Sektionsantrag ergänzt durch die Zusatzanträge der Herren G.R. Leopold Huber und Johann Redl einstimmig zum Beschlusse erhaben. Z. 13918 ex 1885. IV. Section. Referent: Sektions Obmann Herr Gemeinderath Josef Peyrl. 9. Um die fälligen Zweithurn'schen Stiftungs Interessen pr 8 fl haben sich 8 Bewerber gemeldet. Der Armenrath und die Section beantragen den 8 Bewerbern je einen Theilbetrag von 1 fl zukommen zu lassen. Beschluß einstimmig nach Antrag Z. 409 10. Über Ansuchen der Karoline Schlager Lehrerin der französischen Sprache an der hiesigen Mädchen Bür-
gerschule um geneigte Bewilligung eines Wohnungsbeitrages für das Jahr 1886 beantragt die Section wie bisher einen Beitrag pr 20 fl zu bewilligen. Beschluß einstimmig nach Antrag. - Z 411 Hierauf Schluß der Sitzung um 4 3/4 Uhr Nachmittags. Der Vorsitzende Georg Pointner Die Gemeinderäthe: Der Schriftführer Fritz Hähnel Leop. Huber Franz Jäger
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