tungen, des Armenverpflegsfondes, des Armenhausbau Fondes und des alljährlichen Armen Subsuriptionsfondes zur Verabfolgung von Mittagssuppe, Brod und Bekleidung um den Hausbettel möglichst hintan zuhalten, sind während der vorgeschriebenen Zeit zur öffentlichen Einsicht aufgelegen und werden laut Amtsbericht hierüber keinerlei Einwendungen eingebracht. Das zur Praeliminar-Berathung vom löblichen Gemeinderathe eingesetzte Comité hat am 1. l. Mts unter dem Vorsitze des Herrn Bürgermeisters, die einzelnen Praeliminarien eingehend berathen und ist in der erfreulichen Lage mittheilen zu können, daß sämmtliche Erfordernisse ihre Bedeckung finden und überdies für aussergewöhnliche Bauführungen 4650 fl,
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