Ratsprotokoll vom 13. November 1885

ren Gemeinderäthe Leopold Anzengruber und Mathias Perz geprüft und richtig befunden, daher die Section die Kenntnisnahme obigen Kassagebahrungs Ausweises beantragt. Beschluß einstimmig nach Antrag. Z 11763 Amtsbericht. - Im Verwaltungsjahre 1885 wurde gemäß des Gemeinderaths Beschlusses vom 21. November 1884 für den Verbrauch von gebrannten geistigen Flüstigkeiten eine Verbrauchsumlage von 2 xr pr Liter eingehoben. Der löbliche Gemeinderath möge nun beschliessen, ob diese Umlage so wie bisher auch im Jahre 1886 einzuheben ist, in welchem Falle die angeschlossene Kundmachung zu erlassen und der Herr Bürgermeister mit dem Abschluß der Abfindungs-Verträge zu

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