Durch die Aufhebung der permanenten Gewerbe-Ausstellung würden aber nicht nur die Gewerbetreibenden Steyrs geschädigt, die ihr Musterlager verlieren würden, es würde auch die Stadt um eine Sehenswürdigkeit, die einen praktischen Zweck verfolgt, ärmer. Von diesen Gesichtspunkten ausgehend, sieht sich der gefertigte Gewerbe-Verein veranlaßt bei Zeiten an eine löbliche Gemeinde-Vorstehung mit der ergebenen Bitte heran zu treten, eine löbliche Gemeinde Vorstehung wolle in Würdigung der vorangeführten Gründe im Falle der Benöthigung der Ausstellungs-Lokalitäten zu Schulzwecken, für die Unterbringung der permanenten Gewerbe-Ausstellung recht-
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