gefaßt im Hinblicke auf die grossen Schwierigkeiten, welche der Durchführung einiger Bestimmungen des Militärtaxgesetzes vom 13. Juni 1880 R.G.Bl. N°. 70 entgegenstehen, um Abänderung dieser Bestimmungen zu petitioniren und hat die übrigen mit eigenen Statuten versehenen Städte Oesterreichs aufgefordert in ähnlicher Weise zu petitioniren. Auf Grund dessen hat das Amt folgende Petition ausgearbeitet:
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