Ratsprotokoll vom 25. September 1885

von 600 fl l. M. auszuzahlen. Grund dessen wurde Herr Holub mittelst eines Dekretes vom 8. l.Mts. ersucht die nothwendige Herstellung eines Herdes ausführen zu lassen. Herr Holub hat um unterm 12. l.Mts. diesbezüglich mitgetheilt, daß er nach dem erwähnten Vertrag zu keinerlei Beistellung von Wohnungseinrichtungen verpflichtet sei. Die Section beantragt nun, es sei das hierämtliche Dekret vom 8. l.Mts. aus den angeführten Gründen aufrecht zu halten und Herr Holub zur Beistellung des zur Benützung besagten Wohnraumes nothwendigen Sparherdes zu verhalten. Beschluß einstimmig nach Antrag - Z. 9758. 5. Der Gemeinderath Wien hat am 17. Juli l.Js. den Beschluß

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