geborne Ernst um Wiederverleihung der Heimatsberechtigung nach Steyr gegen Erlag der Taxe einstimmig Folge gegeben. - Z 9502. 2. Die städt. Gefällspachtung ist um die Herstellung eines gemauerten Sparherdes in der Wohnung des Mauthners bei Station 5 im Hause des Herrn Karl Holub eingeschritten. Laut intabulirten Kontrakt vom 23. Mai 1848 ist der Besitzer des besagten Hauses Consc. N°. 161 Stadt, verpflichtet der Gemeinde Steyr für eine Mauthner Wohnung folgende Lokalitäten zur immerwährenden unentgeldlichen Benützung zu überlassen und zwar ein Zimmer, eine Kammer, eine Küche, eine Holzlage ein Abort; im Falle der Auflösung der städt. Mauth ist der Gemeinde der Betrag
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