mindere Classe nicht bedingt war, indem der Taglohn überall zwischen 80 xr bis 1 fl, der Handwerkslohn zwischen 2 fl 50 xr bis 3 fl (nebst freie Station) differirt. Es wäre daher zur Vereinfachung des Geschäftsganges empfehlenswert, die Erhebung über die Vermögens- und Verdienstverhältnisse nur von 3 zu 3 Jahre zu pflegen, deren Resultat sodann für die 3 folgenden Jahre zu gelten hätten, falls nicht wesentliche Änderungen eintreten sollten, die ja namentlich in kleineren Bezirken leicht in Erfahrung gebracht werden. Wenn wie gesagt der gewöhnliche Taglohn 80 xr bis 1 fl beträgt, so muß noch bemerkt werden, daß ein Taglöhner manche Woche oft nur auf 2 bis 3 fl zu stehen kommt und hievon in den meisten Fällen eine Familie zu ernähren hat und daher ohnehin mit der größten Noth zu kämpfen hat. Aber nicht allein der gewöhnliche Taglöh¬ ner ist meist zalungsunfähig, es gibt auch eine Kategorie Professionisten wie z.B. Zimmerleute, Maurer etc. welche nicht viel über den Taglöhner stehen, da dieselben bei der Arbeitszeit im Sommer 1 fl bis 1 fl 20 xr verdienen und im Winter meistens, arbeitslos sind. Unter solchen Verhältnissen ist die Einhebung der niedersten 2 Classen mit unverhältnismäßig großen Schwierigkeiten und Kosten verbunden und bleibt in vielen Fällen nach allen möglichen Schreibereien und erfolglosen Exekutionen nichts übrig als die Abschreibung. Was das bisherige Erträgnis der Militärtaxe in Stadt Steyr anbelangt so beziffert sich dasselbe im Jahre 1880 auf 624 fl, im Jahre 1881 auf 670 fl, im Jahre 1882 auf 692 fl, im Jahre 1883 auf 849 fl und im Jahre 1884 auf 876 fl und dürften voraussichtlich
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