Raths-Protokoll! aufgenommen am 25. September 1885 über die diesjährige XII. ordentliche Sitzung des Gemeinderathes der kk. l.f. Stadt Steyr Gegenwärtige. Der Vorsitzende Herr Bürgermeister kaiserl. Rath Georg Pointner. Die Herren Gemeinderäthe: Brandl Friedrich Breselmayr Franz Gschaider Gustav Huber Leopold Jäger Anton v. Waldau Jäger Franz v. Waldau Kautsch Jakob Mayr Anton Mayr Johann Olbrich Hugo Perz Mathias Peyrl Josef Redl Johann Tomitz Franz Landsiedl Anton Turek Josef Schriftführer Stadt-Secretär Fritz Hähnel. Entschuldigt haben sich die Herren G.R. Josef Haller und Wilhelm Klein.
Tagesordnung Mittheilung. I. Section. 1. (in vertraulicher Sitzung) Gesuch um Aufnahme in den GemeindeVerband der Stadt Steyr. 2. Entscheidung in Angelegenheit einer Mauthners Wohnung. 3. Amtsbericht pcto eventueller Verfassung einer Petition um Abänderung des Militär-Tax Gesetzes. II. Section. 4. Amtsbericht über den Stadtcassa Journals Abschluss pro August 1885 III. Section. 5. Gesuch des Herrn Leopold Pumsenberger um Bewilligung zur Aufstellung von Verkaufsgegenständen am Platzl zwischen dem Schloßberge und der Enge.
6. Amtsbericht pcto Uibernahme des Materials vom abzutragenden Stadtpfarrthurme. IV. Section. 7. Verleihung einer Leopold Pacherschen Pfründe pr täglich 17 1/2 xr 8. Eingabe der löblichen Direction der kk. vereinigten Fachschule und Versuchs Anstalt für Eisenund Stahl-Industrie in Steyr wegen Creirung eines Stipendiums. Beginn der Sitzung 3 Uhr Nachmittags. Der Vorsitzende constatirt die Beschlußfähigkeit erklärt die Sitzung für eröffnet ersucht zu Verifikatoren die Herren G.R. Gustav Gschaider und Mathias Perz und erstattet sodann folgende Mittheilungen: a. Vom Hilfs-Comité für die durch das bekannte Brandunglück in Windischgarsten arg geschädigten Inwohner und Dienstbothen ist ein Ansuchen um Ge-
währung einer Unterstützung eingelangt, ferner hat Sr. Excellenz der kk. Statthalter eine Landes-Sammlung angeordnet. Der Herr Vorsitzende beantragt an das Hilfs Comite 200 fl aus Gemeindemitteln zur sofortigen Vertheilung an geschädigte Inwohner und Dienstboten zu senden, ferner sei in Steyr eine allgemeine Sammlung zu veranstalten deren Erträgniß der kk. Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf zur weiteren Vertheilung übermittelt werden wird. Schlüsslich erbietet sich der Herr Vorsitzende Spenden namentlich Kleider und Wäsche übernehmen zu wollen, welche Spenden er mit dem nächsten Bothen dem Hilfs Comité übermitteln wird. Wird einstimmig zum Beschlusse erhoben. - Z. 10298
b. Laut Mittheilung des kk. Stadtschulrathes erscheint für das Jahr 1886/87 eine Adaptirung zu ebener Erde im Seitentrakte des Bürger schulgebäudes unbedingt nothwendig und werde daher der Gemeinderath ersucht das zweite gegenwärtig dem Geverbevereine überlassene Zimmer mit Schulschluß 1886 Frei zu machen, damit daselbst die für das Schuljahr 1886/87 nothwendige Adaptirung eines grossen Zeichenzimmers durchgeführt werden könne. Wird bis auf Weiteres zur Kenntniß genommen. - Z. 10403 Nun wird zur Erledigung der Tagesordnung geschritten. I. Section. Referent: Sections-Obmann Herr G.R. Anton Jäger v. Waldau. 1. (In vertraulicher Sitzung) Wird über Sectionsantrag dem Ansuchen der Juliana Womatzka
geborne Ernst um Wiederverleihung der Heimatsberechtigung nach Steyr gegen Erlag der Taxe einstimmig Folge gegeben. - Z 9502. 2. Die städt. Gefällspachtung ist um die Herstellung eines gemauerten Sparherdes in der Wohnung des Mauthners bei Station 5 im Hause des Herrn Karl Holub eingeschritten. Laut intabulirten Kontrakt vom 23. Mai 1848 ist der Besitzer des besagten Hauses Consc. N°. 161 Stadt, verpflichtet der Gemeinde Steyr für eine Mauthner Wohnung folgende Lokalitäten zur immerwährenden unentgeldlichen Benützung zu überlassen und zwar ein Zimmer, eine Kammer, eine Küche, eine Holzlage ein Abort; im Falle der Auflösung der städt. Mauth ist der Gemeinde der Betrag
von 600 fl l. M. auszuzahlen. Grund dessen wurde Herr Holub mittelst eines Dekretes vom 8. l.Mts. ersucht die nothwendige Herstellung eines Herdes ausführen zu lassen. Herr Holub hat um unterm 12. l.Mts. diesbezüglich mitgetheilt, daß er nach dem erwähnten Vertrag zu keinerlei Beistellung von Wohnungseinrichtungen verpflichtet sei. Die Section beantragt nun, es sei das hierämtliche Dekret vom 8. l.Mts. aus den angeführten Gründen aufrecht zu halten und Herr Holub zur Beistellung des zur Benützung besagten Wohnraumes nothwendigen Sparherdes zu verhalten. Beschluß einstimmig nach Antrag - Z. 9758. 5. Der Gemeinderath Wien hat am 17. Juli l.Js. den Beschluß
gefaßt im Hinblicke auf die grossen Schwierigkeiten, welche der Durchführung einiger Bestimmungen des Militärtaxgesetzes vom 13. Juni 1880 R.G.Bl. N°. 70 entgegenstehen, um Abänderung dieser Bestimmungen zu petitioniren und hat die übrigen mit eigenen Statuten versehenen Städte Oesterreichs aufgefordert in ähnlicher Weise zu petitioniren. Auf Grund dessen hat das Amt folgende Petition ausgearbeitet:
Hohes Abgeordnetenhaus! Hohes Herrenhaus! Die Durchführung des Militärtaxgesetzes vom 13. Juni 1880 R.G.Bl. Nr. 70 betreffend die Einhebung einer Militärtaxe von jenen im § 1 obigen Gesetzes näher bezeichneten Personen hat seit ihrem verhältnismässig kurzem Bestande namentlich in Bezug auf die alljährlichen Erhebungen über die Erwerbs- und Vermögensverhältnisse und auf das Einhebungsgeschäft Schwierigkeiten gezeigt, wodurch der Ertrag der Militartaxe im Verhältnisse zu den mit endlosen Requisitionen verbundenen Einhebungskosten geradezu ein minimaler bezeichnet werden muß. Angesichts der seit der 5 jährigen Wirksamkeit dieses Gesetzes gemachten Erfahrungen erlaubt sich nun der Gemeinderat der kk.l.f. Kreisstadt Steyr auf jene Gesetzesbestimmungen die Aufmerksamkeit zu lenken, welche nach seiner unmaßgeblichen Meinung einer Änderung beziehungsweise Ergänzung dringend bedürfen. Zu den hauptsächlichsten Schwierigkeiten, welche sich bei der Durchführung des Militärtaxgesetzes gezeigt haben, gehören die nach §. 3 Absatz 1 und §. 8 des M.T.G. zu pflegenden alljährlichen Vorerhebungen. Dieser Thätigkeit müssen selbstverständlich stets diegenauesten Erhebungen über die jedes maligen Erwerbs- und Vermögensverhältnisse jedes Militärtaxpflichtigen gepflogen und alle Jahre wiederholt werden. Die Zahl der Militärtaxpflichtigen des Stadtbezirkes Steyr betrug in Steyr:
im Jahre 1881 151 Parteien im Jahre 1881 185 Parteien im Jahre 1882 228 Parteien im Jahre 1883 272 Parteien und im Jahre 1884 302 Parteien und dürfte sich bis zum 12. Jahrgange ein Stand von 600 Parteien ergeben. Hiezu kommen noch die alljährlichen Erhebungen für die Erwerbsund Vermögensverhältnisse der hier jeweilig wohnhaften auswärtigen Militärtaxpflichtigen welche heuer die Ziffer von 300 erreichten. Es wurden deshalb im Jahre 1885 hieramts nur in Bezug auf die Vorerhebungen circa 600 Aktenstücke erledigt. Wenn nun in Betracht gezogen wird, daß sich diese alljährlichen Erhebungen von Jahr zu Jahr bis zum 12. Jahrgange vermehren, und daß z.B. von den hier im Jahre 1885 verzeichneten 302 Parteien, 156 Parteien in die 14. Classe und 48 Parteien in die 13. Classe eingereiht wurden, somit 2/3 der hier eiheimischen Militärtaxpflichtigen aus Handwerkern und Taglöhnern besteht, welche oft und oft wegen Arbeitsmangel ihr Domizil wechseln und deren Eruirungen in den meisten Fällen zalreiche Schreiberei verursacht, so braucht es gewiß keiner weiteren Begründung, daß die alljährlichen Vorerhebungen eine bedeutende Belastung der Gemeinde bilden, was gewiß auch bei anderen Gemeinden der Fall ist. Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt daß sich die Verhältnisse des weitaus größten Theiles der hier einheimischen Militärtaxpflichtigen nämlich der Handwerker und Taglöhner bisher entweder gar nicht geändert haben, oder nur so minimal, daß die Einrechnung in eine höhere oder
mindere Classe nicht bedingt war, indem der Taglohn überall zwischen 80 xr bis 1 fl, der Handwerkslohn zwischen 2 fl 50 xr bis 3 fl (nebst freie Station) differirt. Es wäre daher zur Vereinfachung des Geschäftsganges empfehlenswert, die Erhebung über die Vermögens- und Verdienstverhältnisse nur von 3 zu 3 Jahre zu pflegen, deren Resultat sodann für die 3 folgenden Jahre zu gelten hätten, falls nicht wesentliche Änderungen eintreten sollten, die ja namentlich in kleineren Bezirken leicht in Erfahrung gebracht werden. Wenn wie gesagt der gewöhnliche Taglohn 80 xr bis 1 fl beträgt, so muß noch bemerkt werden, daß ein Taglöhner manche Woche oft nur auf 2 bis 3 fl zu stehen kommt und hievon in den meisten Fällen eine Familie zu ernähren hat und daher ohnehin mit der größten Noth zu kämpfen hat. Aber nicht allein der gewöhnliche Taglöh¬ ner ist meist zalungsunfähig, es gibt auch eine Kategorie Professionisten wie z.B. Zimmerleute, Maurer etc. welche nicht viel über den Taglöhner stehen, da dieselben bei der Arbeitszeit im Sommer 1 fl bis 1 fl 20 xr verdienen und im Winter meistens, arbeitslos sind. Unter solchen Verhältnissen ist die Einhebung der niedersten 2 Classen mit unverhältnismäßig großen Schwierigkeiten und Kosten verbunden und bleibt in vielen Fällen nach allen möglichen Schreibereien und erfolglosen Exekutionen nichts übrig als die Abschreibung. Was das bisherige Erträgnis der Militärtaxe in Stadt Steyr anbelangt so beziffert sich dasselbe im Jahre 1880 auf 624 fl, im Jahre 1881 auf 670 fl, im Jahre 1882 auf 692 fl, im Jahre 1883 auf 849 fl und im Jahre 1884 auf 876 fl und dürften voraussichtlich
nach Einreihung aller 12 Jahrgänge das Erträgnis circa 1300 fl und die hiefür erlaufenden Kosten bei 600 fl jährlich betragen. Da es gewiß nicht in der Tentenz des Gesetzes gelegen ist, von einer armen Kategorie Menschen andere Arme zu beteilen, so glaubt der Gemeinderat der Stadt Steyr die Ansicht aussprechen zu dürfen, daß sich nach den bisher gemachten Erfahrungen ein Einkommen von 450 fl als Basis zur Bemessung empfelen dürfte und daß die unter diesem Einkommenniveau stehenden Personen unter die zeitlich Befreiten einzureihen wären, wodurch der Geschäftsgang wesentlich erleichtert würde. Hiemit glaubt der Gemeinderat der Stadt Steyr im Großen und Ganzen jene Umstände hervorgehoben zu haben, welche wol geeignet sind eine baldige Abhilfe in den bezeichneten Gesetzesstellen eintreten zu lassen, und stellt demnach gemäß einstimmigen Sitzungsbeschlußes vom 25. September 1885 die Bitte das hohe Abgeordnetenhaus Herrenhaus geruhe zu beschließen es sei: 1. Der §. 3 des Militärtaxgesetzes vom 13. Juni 1880 dahin zu ändern resp. zu ergänzen, daß die in diesem Paragraphe enthaltenen letzten Tarifklassen 13 und 14 gänzlich aufgehoben werden; daß dagegen durch Einschiebung neuer Classen zwischen die schon bestehenden und Schaffung weiterer Classen eine gleichmässigere und gerechtere Verteilung der Militärtaxpflicht herbeigeführt, und nicht nur der Ausfall der 13. um 14. Classe gedeckt, sondern auch das Erträgnis der Militärtaxe bedeutend erhöht werde, ferner seien die Bestimmungen für die Subsidiartaxpflicht der Eltern genauer zu stylisiren, weil nach
den bisherigen Bestimmungen die Subsidiartaxpflicht leicht umgangen und dadurch das Erträgnis der Militärtaxe außerordentlich geschmälert wird. 2. Die Bemessung mit der Militärtaxe sei in Abänderung des §. 1 des Gesetzes und des §. 8 der Durchführungs Verordnung nur alle 3 Jahre vorzunehmen, wobei die Erhebungsresultate für die 3 folgenden Jahre zu gelten haben, falls nicht über von Amtswegen gemachte Wahrnehmung oder über begründetes Ansuchen der Partei erkannt wird, daß während dieser Zeit eine wesentliche Änderung in den Verhältnissen des Militärtaxpflichtigen eingetreten sei; ferner mögen die Meldevorschriften für die Militärurlauber, Reservisten um Landwehrmänner auch für die Militärtaxpflichtigen geltend erklärt werden, durch welche Maßregel die Erhebungen bedeutend erleichtert würden. 3. Es sei der Stadt Steyr eine 10% Quote von den alljährlich hier eingehobenen Militärtaxen als theilweise Vergütung der Einhebungskosten zuzusprechen.
Die Section beantragt diese Petition dem hohen Reichsrathe durch Herrn Abgeordneten Franz Wickhoff überreichen zu lassen. Wird nach einigen fachlichen Erläuterungen Seitens des Herrn Vorsitzenden und des Herrn G.R. Jakob Kautsch einstimmig zum Beschlusse erhoben. - Z 10227. II. Section. Referent: Sections Obmann Herr G.R. Leopold Huber: 4. Resultat über die Gebahrung bei der Stadtcasse in Steyr im Monate August 1885 Baarschaft fl xr Einnahmen im Monate August 1885 22.425 39 Hiezu den am 31. Juli 1885 verbliebenen baaren Cassarest mit 11.445 95 daher Einnahmen Summe im August 1885 33.871 34 Hievon abgezogen die im Monate August 1885 bestrittenen Ausgaben pr 28.300 69 verbleibt für den Monat September 1885 ein baarer Cassarest von 5.570 65 und betragen vom Jahresbeginne bis inclusive August 1885 die gesammten Einnahmen 100.236 17 1/2 Ausgaben 94.665 52 1/2 Städt Cassaamt Steyr am 31. August 1885. Paarfusser, prov. Cassier. Jandaurek Rechnungsprüfer.
Nachdem das Cassa Journal durch die Herren G.R. Leopold Huber und Mathias Perz geprüft und richtig befunden beantragt die Section die Kenntnisnahme obigen Cassaamts Gebahrungs Ausweises. Beschluß einstimmig nach Antrag. - Z 9660 IV. Section. Referent. Sections Obmann Herr G.R. Johann Redl. 5. Uiber das Gesuch des Leopold Bumsenberger in der Enge um Bewilligung zur Mitbenützung des Platzels zwischen dem Schloßberge und der Enge zur Aufstellung von ein Paar VerkaufsGegenständen beantragt die Section, es möge diesem Ansuchen analog den Gemeinderathsbeschlüssen vom 9. Mai und 31. Oktober 1879 aus lokalen, Rück-
sichten keine Folge gegeben werden. Herr G.R. Josef Seyrl beantragt. man möge dem Gesuchsteller das Herausstellen eines Koffers und eines Kinderwagens bewilligen. Herr G.R. Anton Mayr stellt den Antrag die Bausection möge mittelst Localaugenscheines erheben, ob es nicht angezeigt erscheint am besagten Platzl eine kleine Wiege anzubringen. Bei der Abstimmung bleibt der erste Antrag mit 2 gegen alle andern Stimmen in Minorität. Für den Antrag des Herrn G.R. Anton Mayr ergibt sich Stimmengleichheit worauf der Herr Vorsitzende für die Ablehnung des Antrages dirimirt. Sodann wird der Sectionsantrag mit allen gegen 2. Stimmen zum Beschlusse erfoben. - Z. 10014 6. In der letzten Thurmbau Comité
Sitzung wurde beantragt, es möge das Abbruch Materiale der Stadtgemeinde gegen dem unentgeldlich überlassen werden, daß diese das Wegführen desselben auf ihre Kosten besorge. Das Städt. Bauamt hat dies bezüglich berichtet: Nach gepflogener Besichtigung des bereits vorhandenen Abbruches wird diesbezüglich zur gefälligen Kenntniß gebracht daß dasselbe zur Hälfte aus Bauschutt und zur anderen Hälfte aus Ziegeln und Tufsteinen im verschiedenen Dimensionen besteht. Der Bauschutt könnte zur Planirung des unteren Theiles des Karl Ludwigs Prlatzes verwendet werden und die noch guten Ziegeln und Tufsteine könnten im Exjesuiten Gebäude bis zur
seinerzeitigen Verwendung deponirt werden. Nach Aeusserung des Bauleiters Herrn Würfel würden vorläufig größere Tufsteine nicht zur Abfuhr gelangen, weil dieselben möglicherweise noch eine weitere Verwendung zum Turmbaue finden dürften; sollte es jedoch nicht der Fall sein, so bleiben die selben Eigenthum der Stadtgemeinde. Die Section beantragt die Annahme des in Rede stehenden Antrages des Thurmbau-Comités. Herr G.R. Jakob Kautsch empfiehlt den Antrag anzunehmen, um dem Thurmbau Comité zu zeigen, daß der Gemeinderath auch in diesem Falle sich dem Comité entgegenkommend zeigt. Wird einstimmig zum Beschlusse erhoben. - Z. 10228
IV. Section. Referent: Sections Obmann Herr G.R. Josef Seyrl. 7. Die erledigte Pachersche Pfründe mit täglich 17 1/2 xr wird über Armenraths und Sectionsantrag einstimmig der Bewerberin Antonia Engstler verliehen. Z. 10405 8. An die löbliche Stadtgemeinde Vorstehung in Steyr. Von Seite der Landgemeinden Steyr war für die Dauer der beiden Schuljahre 1883/84 und 1884/85 der Betrag von ÖW 400.- für 2 Stipendien a fl 100 pro Jahr für Schüler der kk. Fachschule und Versuchs Anstalt in Steyr gewidmet. Diese beiden Stipendien sind nun leider erloschen; mit der zunehmenden Schülerzahl wächst aber auch die Zahl jener Frequentanten der Anstalt, welche sich an derselben vollständig auszubilden wünschen, jedoch die Mittel hiezu nicht besitzen, es erscheint daher eine
Vermehrung, nicht aber eine Verminderung der bestehenden Stipendien wünschenswerth. Die ergebenst unterfertigte Direction erlaubt sich daher an eine löbliche Stadtgemeinde Vorstehung mit der Bitte heran zu treten, auch in dieser Beziehung für das Wohl und Interesse der Anstalt eintreten und für unbemittelte in Steyr heimatberechtigte Schüler der kk. Fachschule vorläufig wenigstens für das laufende Schuljahr ein Stipendium geneigtestens bewilligen zu wollen. Steyr am 22. September 1885. Die Direction der kk. vereinigten Fachschule u. VersuchsAnstalt für Eisen- und Stahl-Industrie in Stadt Steyr. Alfred Musil kk. Director. Der Sectionsantrag hierüber lautet: Die Section erlaubt sich hinzuweisen, daß durch den Bau der VersuchsAnstalt, sowie in Folge Erhaltung des Gebäudes, die Gemeinde Steyr große Opfer übernommen, da heute
noch empfindliche Lasten haften, alljährlich ein Kapital von fl 25000 die Gemeinde Steyr zu verzinsen hat diese übernommenen Verpflichtungen, für unsere heutigen finanziellen Verhältnisse gewiß nicht unwesentlich erscheinen dürften, daher mit den schon eingegangenen, bestehenden Verpflichtungen von Seite der Gemeinde die Frage über weitere Belastungen ihren Abschluß gefunden haben sollte. Nach dem vorher Gesagten kann die Section, bei dem Umstande, als die Versuchswerkstätte ohnehin mit mehreren nicht unbedeutenden Stipendien von verschiedenen Seiten Bedacht sei, nur in dem Falle als der löbliche Gemeinderath die Nothwendigkeit erkennen sollte, für einen einmaligen Unterstützungsbeitrag von
100 fl pro 1885/86 ihr Einverständnis geben. Der Herr Vorsitzende ist für die Bewilligung des angesuchten Stipendien betrages pr 100 fl für ein Jahr nämlich für das laufende Schuljahr. Es sei allerdings richtig, daß die Gemeinde für die Fachschule und Versuchsanstalt schon bedeutende Opfer gebracht hat doch sei anderseits zu beachten, daß von Seite der hiesigen Sparcasse zum Baue dieses Gebäudes und ein Betrag von 15000 fl beizutragen bewilliget worden ist, ferners die hohe Regierung die Anstalt in höchst anzuerkennender Weise auf das Beste eingerichtet ein grosses Lehrpersonale daselbst besolde und daß wie aus dem letzten veröffentlichten Bericht des Curatoriums ersichtlich gemäß den Beobachtungen und den Aussprüchen von
den hiezu in erster Linie berufenen Fachmännern die Thätigkeit der Anstalt eine sehr ersprießliche und nicht nur die Schüleranzahl stets im Wachsen begriffen, sondern auch namentlich die Versuchsanstalt von vielen Gewerbetreibenden aus Steyr und Umgebung mit greifbaren Nutzen zu Rathe gezogen wird. Es ist leider Thatsache, daß diese Anstalt heimliche und öffentliche Gegner hat und aus den einschlägigen Fachkreisen die Frequenz und grössere Betheiligung hievon erst Platz greifen muß. Schlüstlich sei nicht zu vergessen, daß sowohl der oberoesterr. als auch der niederoesterr. Landtag, ferner die beiden Handelsund Gewerbe-Kammern, ja selbst die Landgemeinden überzeugt von der grossen
Wichtigkeit der Fachschule für das heimische Gewerbe Stipendien bewilligen resp. bewilligt haben. Es würde daher der Stadt Steyr nicht gut anstehen das vorliegende begründete Ansuchen abzuweisen. Herr G.R. Anton Jäger v. Waldau ist der Anschauung, daß wenn die Gemeinde Stipendien für die genannte Fachschule hergeben will, dieses auch für andere Anstalten z.B. für die Oberrealschule gefordert werden kann. Die Schüler der Fachschule rekrutiren sich ohnehin meistens nur aus Mittelschülern die nicht weiter kommen und somit kein grosses Talent verrathen, von bemerkenswerthen Leistungen der Anstalt könne man nichts sagen. Herr G.R. Jakob Kautsch
kann sich dieser Anschauung nicht anschliessen und befürwortet bestens den Antrag des Herrn Bürgermeisters. Das Argument, daß ein Knabe der in der Mittelschule nicht weiter komme kein Talent habe sei nicht stichhältig, besser ein ordentlicher Gewerbetreibender als ein halber Student, es komme bei den Knaben in erster Linie darauf an zu was er Vorliebe hat, wir haben viele Gewerbetreibende denen die Mittelschulstudien nicht zusagten als Gewerbetreibende aber in der Folge ganz Tüchtiges leisteten. Herr G.R. Anton Mayr ist ebenfalls für die Bewilligung des angesuchten Stipendienbetrages, nachdem einerseits der Betrag nicht groß, nur
auf ein Jahr beansprucht wird und die Stadt Steyr als Industriestadt auch in dieser Richtung etwas thun soll umso mehr, als nach seinem Wissen die Anstalt auch in Steyr selbst immer mehr Vertrauen gewinnt was am besten daraus hervorgehe, daß unter den heuer eingetretenen Schülern viele aus Steyr sind. Herr G.R. Friedrich Brandl sagt der reservirte Sectionsantrag laute nicht etwa wegen einem Mißtrauen zur Anstalt, man habe nur die finanzielle Lage der Stadt diesfalls im Auge gehabt. Herr G.R. Jakob Kautsch erwiedert, daß in diesem Falle der Akt der Finanz-Section zur Begutachtung des finanziellen Momentes hätte zugemittelt werden sollen. Herr G.R. Josef Peyrl findet das nicht für nothwendig weil
die Schulsection als Armensection am allermeisten im Stande sei, die finanzielle Lage zu kennen. Die Section glaubt eben mit dem bisher geleisteten Genüge gethan zu haben. Herr G.R. Franz Tomitz stellt den Antrag es sei der angesuchte Stipendienbetrag pr 100 fl für das laufende Schuljahr aus Gemeindemitteln zu bewilligen. Bei der nun folgenden Abstimmung wird dieser Antrag mit allen gegen 5 Stimmen zum Beschlusse erhoben. - ad Z. 10250 Hierauf Schluss der Sitzung um 3/4 5 Uhr Nachmittags. Die Gemeinderäthe Der Vorsitzende Der Schriftführer
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