9. Dem Bürgermeister bleibt nach wie vor die volle Disciplinargewalt über die Mitglieder der Sicherheitswache überlassen, nur die Ernennung und Entlassung des Inspectors behält sich der Gemeinderath bevor. Bezüglich möglichster Hereinbringung der durch die Gewährung der Quinquennalzulagen erwachsenden Mehrauslagen pr 250 fl bis etwa 500 fl möge der Herr Bürgermeister durch gelegentliche Intercalarien (zuwarten mit der Besetzung erledigter Stellen) nach Thunlichkeit Sorge tragen. Das Amt hat die Dienstes-Instruction nach obigen Bestimmungen richtig zu stellen. II. Betreffend des Bezirkspostens in der Sierningerstrasse wird einstimmig beschlossen den Posten mit Rücksicht auf die dermaligen
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