Ratsprotokoll vom 4. September 1885

Die Bezüge bleiben dieselben wie bisher. Das Alter für die Aufnahme wird von 24-50 Jahren bestimmt. Das Amt hat die Dienstes-Instruction nach obigen Bestimmungen richtig zu stellen. Die durch diese Neuorganisirung an Gehalt und Monutur erzielte Ersparung macht jährlich bei 1000 fl. II. Section. Referent: Sections Obmann Herr G.R. Leopold Huber. 3. Wird über Sectionsantrag beschlossen das städtische Cassaamt anzuweisen, für das Conto-Current Darlehen der Stadt bei der hiesigen Sparcasse im Restbetrage pr 5000 fl, die Zinsen für das erste Halbjahr 1885 zu bezahlen. - Z. 8539

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