der Meinung, daß der Gemeinderath welcher ja schließlich die Vertheilung vorzunehmen habe, wohl über den Antrag des Herrn kk. Statthaltereirathes beschliessen könne. Herr G.R. Franz Wickhoff findet diese Angelegenheit für sonderbar, abgesehen, daß man eine einmalige Gewährung einer Lehrunterstützung nicht gut den Namen Stipendium beilegen könne, so sei doch über die Verwendung des Restbetrages pr 122 fl 25 xr bereits seitens des Sparcassa Ausschusses und giltig beschlossen und werde er dies in der nächsten Sparcassa Ausschuß Sitzung in Gegenwart des Herrn Statthaltereirathes welcher als darmaliger Commissär der Sparcassa eben nur den statutarischen Vorgang zu überwachen hat, persönlich zur Sprache bringen. Der Herr Vorsitzende stellt den Antrag diese Angelegenheit dem Sparcasse Ausschuß zuzuweisen. Wird einstimmig zum Beschlusse erhoben. - Z. 7770
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