Arbeshuber wurde unterm 28. v.Mts. eine Eingabe überreicht, worin sie sich beschweren, daß die Renovirung des Städtischen Wasserthurmes auf der Promenade einen Maurermeister, welcher zur Vornahme einer derartigen Arbeit nicht befügt erscheine, vergeben worden ist Die Section kann bei dem Umstande als besagter Bau unter der unmittelbaren Aufsicht des städtischen Ingenieurs steht dieser Anschauung nicht beipflichten und beantragt bei dem Umstande als die Bausection gemäß Gemeinderathsbeschlusses vom 1. Mai l.Js. die nothwendigen Adaptirungsarbeiten im Tief-Reservoir und am Wasserthurme auf der Promenade nach freier Wahl an den billigsten Offerenten vergeben hat und somit in ganz correkter Weise vorgegangen ist, den Uibergang
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