mend waren, überhaupt noch zulassen, den Intentionen des Stifters entsprechend wieder eingerichtet und der Stiftbrief vom 1. August 1789 modifizirt werde und zwar in wesentlichen dahin, daß die Bewerbung um den Stiftungsgenuß nur auf Angehörige der evangelischen Kirche Augsburger Konfession und nur für Studierende an Universitäten mit Bevorzugung von Studierenden der evangelischen Theologie eingeschränkt werde; ferners daß nach der nächsten Erledigung dieses Stipendiums mit der Wiederverleihung so lange zuzuwarten sei, bis in Folge Kapitalzuwachses die jährlichen Zinsen 100 fl ergeben. Nach Verlesung des diesbetreffenden Stiftbriefnachtrages beantragt die Section denselben sammt der Angelobungsclausel zu genehmigen.
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