ich mich den löblichen Gemeinderath der Stadt Steyr zu ersuchen, im Sinne des §. 20. des Gesetzes vom 21. Februar 1870 und des Landesgesetzes vom 13. Jänner 1873 beziehungsweise des Gesetzes vom 4. Jänner 1885 G.u.V.Bl. N°. 2 die Wahl von vier Mitgliedern in den kk. Stadtschulrath und zwar entweder aus der Mitte des löblichen Gemeinderathes selbst oder aus den anderen zur Gemeinde Vertretung Wählbaren rechtzeitig vornehmen und das Resultat zur h.ä. Kenntniß bringen zu wollen. kk. Stadtschulrath Steyr am 1. Mai 1885. Der Vorsitzende G. Pointner. Herr G.R. Dr. Johann Hochhauser beantragt die bisherigen Mitglieder des Stadtschulrathes nämlich Herrn Vicebürgermeister Leopold Putz, Herrn G.R. Gustav Gschaider, Herrn G.R. Emil Göppl und Herrn Dr. Alois Spängler wieder zu wählen. Wird ohne Debatte einstimmig
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