Ratsprotokoll vom 1. Mai 1885

tigen Angelegenheit, die ganz objectiv zu behandeln ist, anders als nach fachlichen Gründen und nach Gewissenspflicht stimmen könne; ausserdem nach mir hat noch Herr v. Jäger und Sr. Excellenz der Herr Statthalter selbst zu Gunsten der Stadt Steyr und im Interesse des Staates gesprochen und dennoch fiel die Abstimmung gegen uns aus. Aber nun, weil Herr v. Jäger mich in die Debatte gezogen hat, so kann es mir nicht verwehrt sein, auch über seine Thätigkeit mein Urtheil abzugeben, und das geht dahin, daß, wenn von einer Schuld überhaupt die Rede ist, diese Herrn v. Jäger trifft. Obwohl Herr v. Jäger eine äusserst denunciatorische Rede über seine Mitbürger in Steyr hielt, wie sie vor ihm im oberoesterreichischen Landtage nicht üblich war, und obwohl sie ein großes Mißbehagen bei meinen Gesinnungs-Genossen erregte, so hat doch die liberale

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