von Händlern und erlaubt sich der Unterzeichnete beispielsweise nur auf die Innungstruhe und eine Sanduhr welche ehedem Eigenthum der Nagelschmied-Innung in Steyr gewesen, auf die Hammerzeichen der Innerberger Hammersgewerken des 16. und 17. Jahrhundertes aller Hammermeister im Erzherzogthumb Oesterreich (anno 1621), sowie auf ein Manuscript des vaterländischen Dichters Alois Blumauer, welches aus dessen Nachlaß stammt, aufmerksam zu machen. Sollte nicht die Pietät für einen unserer besten Söhne des Landes, wie Blumauer es gewesen, sich da Bahn brechen und dieses aus dem Jahre 1785 stammende Manuscript für das städtische Archiv zu erwerben trachten, wo dasselbe für immerwährende Zeiten aufbewahrt bleiben soll?!
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