überlässt es dem löblichen Gemeinderathe dieses Ansuchen zu berücksichtigen, im Falle der Genehmigung zur Durchführung dieser Arbeiten wäre ein Betrag von 500 fl zu bewilligen. Herr G.R. Wilhelm Klein stellt den Antrag es sei vorliegenden Ansuchen Folge zu geben. Jeder der durch die Zieglergasse geht muß zugestehen, daß der gegenwärtige Zustand daselbst nicht nur für die dortigen Bewohner sondern für die Bewohner der Stadt überhaupt höchst sanitätswidrig und von diesem Standpunkt aus gefahrdrohend erscheine; für derlei Auslagen müsse stets das nöthige Geld da sein, wenn man in der Lage ist für Unterhaltung für Hebung des Fremden verkehres etc. sorgen zu können, so erscheine man in erster Linie verpflichtet derlei Zuständen wie
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