dadurch veranlasst, daß es unter den Theater Directoren Brauch ist sich zu gleicher Zeit um mehrere Theater zu bewerben und sich im Verleihungsfällen sodann den Ort aussuchen der ihnen am meisten zusagt. Andererseits aber ergebe sich oft nachträglich, daß sie gar nicht im Stande seien die Kaution zu erlegen. Der Gemeinderath habe ja in dieser Beziehung schon wiederholt üble Erfahrungen gemacht. Diese Ausführungen finden allgemeine Zustimmung und wird der gestellte Zusatzantrag einstimmig zum Beschlusse erhoben. - ad Z. 2067. III. Section Referent Sections Obmann Herr G.R. Johann Redl. 3. Löbliche Gemeinde Vorstehung! Uiber die Eingabe mehrerer Bewohner von Reichenschwall
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