einstimmig zum Beschlusse erhoben. - Z. 3439. 2. Referent: Sectionsobmann Herr G. R. Anton Jäger v. Waldau. Amtsbericht. Das Amt erlaubt sich hiemit zu berichten, daß Einwendungen gegen die Giltigkeit sämmtlicher diesjährigen Gemeinderathswahlen nach Verlauf der gemäß § 38 des Gemeinde Statutes für Steyr bestimmten achttägigen Reclamationsfrist nicht eingebracht worden sind. Steyr am 21. März 1885. Der Stadt Secretär Hähnel. Der Herr Referent theilt nun mit, daß die Section nach genauer Prüfung der Wahlakten folgende Anträge stellt. a. Die von der Wahlcommission des 3. Wahlkörpers mit-
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