positionen in der Weise, daß dem genannten Musikcorps, für während der Sommermonate des laufenden Jahres abzuhaltende zehn Promenade Concerte, der in Rede stehende Betrag von 600 fl gewährt werde. Herr G. R. Anton Mayer frägt ob diese Gewährung nun als eine Subvention oder als eine Bezahlung von Fall zu Fall anzusehen sei, da doch nur eines von beiden gewährt werden könne. Herr G. R. Jakob Kautsch sagt die Section fasse es als eine Bezahlung von Fall zu Fall auf: wäre die in Rede stehende Gewährung eine subvention so hätte die Gemeinde das Recht die nähere Verwendung der 600 fl zu bestimmen, das wollte aber die Section nicht. Herr G. R. Josef Peyrl meint man solle den Sectionsantrag zustimmen, da ja die ganze Ab-
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