unterhaltung stattgefunden habe. Herr G. R. Mathias Perz bemerkt, daß das früher übliche Abschaffen der Gäste durch die Gemeindeorgane manche Unannehmlichkeiten zu Folge hatte und wäre er daher nicht für die Wiedereinführung der früheren diesbezüglichen Gepflogenheit. Herr G. R. Wilhelm Klein macht darauf aufmerksam, daß es sich im gegebenen Falle um keine Strafe sondern nur um die Licenzgebühr handle, welche ja bisher immer bezahlt werden mußte. Die Section mußte die Zahlung der Gebühr für das längere Offenhalten verlangen beziehungsweise dies in Antrag bringen, weil sie für eine bestimmte Regierungs Verordnung da ist, die man eben be-
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