Ratsprotokoll vom 20. März 1885

Gewölbewache beauftragt wäre so wie in den früheren Jahren den Wirth vorher das Eintreten der Sperrstunde mitzutheilen und auf Verlangen des Wirthes die Gäste zu ermahnen das Lokale zu verlassen, die Wirthe haben da einen schweren Stand, sobald aber die Gäste aus den Mund der Wache hören, daß das Lokale zu schliessen oder die Licenzgebühr zu bezahlen sei, kann der Wirth ohne unhöflich gegen seine Gäste zu sein, der Sperrstundvorschrift leichter nachkommen. Herr G. R. Jakob Kautsch befürwortet ebenfalls den Sectionsantrag, nachdem nur eine geschlossene Club-Unterhaltung und keine eigentliche Tanz-

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