Ratsprotokoll vom 20. März 1885

Frau Eiselmeyr hat nun besagten Recurs an den Gemeinderath geleitet und beantragt hierüber die Section, daß Frau Johanna Eiselmeyer die Licenz und Stempelgebühr für das längere Offenhalten der Kasinogastkokalitäten zu entrichten habe. Die Gebühr für die Abhaltung der angeblichen Tanzunterhaltung wird ihr nachgesehen, nachdem es sich im gegebenenfalle nicht um eine Tanzunterhaltung im Sinne der hiefür bestehenden Verordnung sondern um eine kleine improvisirte Tanzerei gehandelt habe. Herr G. R. Josef Peyrl befürwortet den Sectionsantrag und drückt den Wunsch aus, daß seitens der Gemeinde Vorstehung die Sicherheitswache und die

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