nach Antrag. - Z. 3056. Der Herr Vorsitzende tritt den Vorsitz an Herrn G. R. Leopold Huber ab. 2. Der Frau Johanna Eiselmeyr wurde wegen längerer Offenhalten der Kasino Gastlokalitäten bis 3 Uhr Morgens und angeblicher Abhaltung einer Tanzmusik vom 8. auf den 9. November 1884 von der Gemeinde Vorstehung Steyr die Zahlung der diesbezüglichen Stempel und Licenzgebühren aufgetragen. Der hingegen von Frau Eiselmeyr an die k. k. Statthalterei ergriffene Recurs wurde von dieser an den Gemeinderath Steyr verwiesen, weil es sich um keine Strafe sondern um die vorgeschriebene Gebühr handle.
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