Ratsprotokoll vom 27. Februar 1885

daß bisher alle Petitionen der Gemeinden, der schrankenlosen Ehefreiheit vernünftige Grenzen zu ziehen, erfolglos geblieben sind, stellen die Gefertigten den Antrag, der Landes Ausschuss werde beauftragt, 1. diesbezüglich Erhebungen zu pflegen, insbesondere die Gemeinden des Landes zu befragen, in welchem Masse die obgenannten Uibelstände sich bemerkbar machen und welche Mittel der Abhilfe die Gemeinden etwa in Vorschlag zu bringen hätten. 2. auf Grund der gemachten Erhebungen dem nächsten Landtage zu berichten, eventuell Anträge zu stellen." Uiber diesen Antrag wurde der Landes Ausschuss mit Landtagsbeschluss vom 20. October 1884 beauftragt, die Erhebungen im Sinne des vorstehenden Antrages zu pflegen und auf Grund derselben mit der k. k. Regierung wegen

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