Ratsprotokoll vom 27. Februar 1885

lichen Aufhebung des Eheconsenses viele leichtsinnige Ehen geschlossen werden, welche die Last der Armen Versorgung vermehren und die sittlichen Zustände eher verschlechtern als verbessern, insbesondere dadurch, daß sich Leute verehelichen, welche nicht die Fähigkeit noch den Willen haben, die mit der Verehelichung übernommenen Pflichten der Versorgung und Erziehung der anzuhoffenden Kinder zu erfüllen; ferner daß sich vielfach Leute, vorzüglich weiblichen Geschlechtes, ohne Vermögen und Existenz schon in sehr jugendlichem Alter verehelichen, was zur Folge hat, daß sie schon frühzeitig verarmen und die Hilfe der Heimatsgemeinde in Anspruch nehmen müssen, während anderseits der Mangel an brauchbaren Dienstmägden immer fühlbarer wird; in Erwägung,

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