Ratsprotokoll vom 27. Februar 1885

rung als eine Erhöhung in den Beiträgen der Garde selbst stattfinden dürfte, so stellen die ergebenst Gefertigten im Namen der Bürgergarde an den löblichen Gemeinderath die höfliche Bitte um gütige Versicherung einer jährlichen Subvention von 600 fl aus Gemeindemitteln zur Bestreitung eines angemessenen Honorars für den jeweiligen Kapellmeister sowie als Beitrag zur Herhaltung der Uniformen, Instrumente, so wie Beheitzung und Beleuchtung des Probelokales etc., dagegen verpflichtet sich die Bürgergarde der löblichen Gemeinde Vorstehung so wie dem verehrlichen FremdenComite im Bedarfsfalle die Musik Capelle immer

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