seine Person den Antrag, der löbliche Gemeinderath möge sich betreff der Gründung eines Thierseuchenfondes bei dem Umstande als in Folge der Grenzsperre die Verschleppung von Seuchen nach Oberoesterreich vermindert, ferner die genaue Uiberwachung und gewissenhafte Durchführung des Gesetzes schwierig und kostspielig wäre und demnach das neue Gesetz den Gemeinden auch neue Kosten verursachen würde, zu deren Zahlung auch Steuerträger herangezogen würden, welche keine Viehbesitzer sind, ablehnend aussprechen. Herr G. R. Wilhelm Klein stellt den Antrag, der löbliche Gemeinderath möge die Gründung des in Rede stehenden Thier-
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