im städtischen Armenrathe zeigen wohl, daß manche leichtsinnig geschlossene Ehe die Verarmung vermehre, übrigens verlange der Majoritätsantrag ja nicht den Eheconsens wie er früher bestanden sondern nur ein Einspruchsrecht der Gemeinde gegen Eheschliessungen erwerbsunfähiger und arbeitsscheuer Personen. Der Herr Vorsitzende erwiedert, er könne sich nicht denken wie sich Herr Referent dies in der Praxis vorstelle, wer wird zu bestimmen haben, welche Brautleute eine Bewilligung benöthigen oder sollen die sich selbst als erwerbsunfähig oder arbeitsscheu angeben. Herr G. R. Anton Jäger v. Waldau erwiedert, daß man die näheren Modalitäten schon höheren Ortes festsetzen wird.
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