nicht in der Weise ausgebeutet werden, daß man daraus auf das Ganze schliesse. Im Uibrigen wisse er aus jener Zeit wo der Eheconsens auch in Oberoesterreich bestanden, aus eigener Erfahrung wie die Erwirkung des Eheconsenses auf verschiedene Weise umgangen eventuell fast in allen Fällen im Recurswege erlangt worden ist und derselbe überhaupt gar keinen Vortheil gebracht habe wie uns dies ja auch am besten die Armenverhältnisse der Länder Salzburg Tirol und Krain zeigen, wo heute noch der Eheconsens gilt. Herr Referent G. R. Anton Jäger v. Waldau ist der Meinung, die Verhandlungen
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