Ratsprotokoll vom 27. Februar 1885

und müsse demnach den allgemeinen Ruf berücksichtigen. Er sei bereits im Jahre 1879 für eine Einschränkung gewesen und sei es in Folge der seither gemachten Erfahrungen noch mehr. Er empfehle daher den Majoritätsantrag der Section zur Annahme. Herr G. R. Friedrich Brandl schließt sich auch den Majoritätsantrag an, weil seit der Aufhebung des Eheconsenses die Sittlichkeit kaum bessere geworden sei und auch das Elend welcher er in den Armenraths Sitzungen wahrgenommen für eine Beschränkung der Ehen bestimmen. Der Herr Vorsitzende sagt die gegebene Frage liege dermalen nicht genau so wie im

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