Ratsprotokoll vom 27. Februar 1885

genöthigt im Conkubinate zu leben, was gewiß vom Standpunkte der Sittlichkeit sich nicht empfehle, daß durch den Eheconsens die Anzahl armer Kinder nicht vermindert werde sei hinlänglich statistisch nachgewiesen. Herr G. R. Josef Peyrl meint alle die vorliegenden Bemerkungen seien Anschauungen, Thatsache aber sei daß die Armuth in Folge der zügellosen Heiraten zugenommen und die Sorgen der Gemeinde sich vermehrt haben indem dieselbe oft ganze Familien erhalten müsse. Der Eheconsens wird manche Verarmung verhindern und ist die Gemeinde verpflichtet ein gewisses Einspruchsrecht in solchen Fällen anzusprechen.

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