Ratsprotokoll vom 27. Februar 1885

Herr G. R. Anton Mayr ist der Anschauung, daß durch eine vernünftige Beschränkung der Eheschliessungen bei erwerbslosen oder arbeitsscheuen Personen die Zeugung armer Kinder doch etwas beschränkt würde weil ja schon die Hausherrn nicht gerne Leute dulden die im Conkubinate leben. Er war im Jahre 1879 in dem diesbezüglich eingesetzt gewesenen Comite und sei er heute wie damals für eine Beschränkung der Ehe in dem Sinne, daß der Gemeinde bei Ehen erwerbsloser oder arbeitsscheuer Personen ein Einspruch zustehen solle. Herr G. R. Jakob Kautsch verspricht sich von einer solchen Einschränkung wenig Erfolg, die Leute werden indirekt

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