Ratsprotokoll vom 27. Februar 1885

gen 2 Stimmen beschlossen hat, in dessen 2ten Theile beantragt wurde: Bei Schliessung von solchen Ehen, bei denen man mit Gewißheit annehmen kann, daß hiedurch arbeitsscheue, häufig auch arbeitsunfähige Personen der Gemeinde als Last in die Versorgung fallen, solle der Gemeinde das Recht eingeräumt werden, ein entscheidendes Wort zu sprechen, und jede derartige Eheschließung werde an eine Conzession der betreffenden Gemeinde gebunden. Die Majorität der Section kann sich der Wahrnehmung nicht verschliessen, daß die schädlichen Einflüsse der Aufhebung des Eheconsenses auf die sozialen Verhältnisse unserer Stadt in bedauerlicher Weise sich manifestiren, wovor unsere Armenraths Sitzungen besser und deutlicher als statistische Tabellen sprechen, und welche sozialen

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